- Vorwort
- Warum Waffen & Munition sammeln?
- Schritt für Schritt zum Waffensammler
- Welche Waffen dürfen gesammelt werden?
- Wer darf Schußwaffen sammeln?
- Der “Sammelpass” und die anderen Waffenbesitzkarten (WBK)
- Munition sammeln
- Das Sammelthema
- Sammlungsanfänger müssen sich begrenzen!
- Auch Beutewaffen sammeln?
- Liste erteilter Waffenbesitzkarten für Sammler
- Die Sammelepoche
- Rote Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen
- Die Waffensachkundeprüfung
- Sachkunde-Prüfungsfragen und Antworten
- Waffenliteratur zum Waffenrecht und zur Sachkunde
- Der Antrag ist abgelehnt worden. Was nun?
- Die ersten Waffen – oder: Lehrgeld muß gezahlt werden!
- Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Eine Waffensammlung erweitern
- Bücher, das Handwerkszeug des Waffensammlers
- Gefährlich: das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)
- Verbotene Gegenstände
- Waffengesetz (WaffG)
Welche Ziele hat diese Internet-Seite?
Zuerst will ich klarstellen, welche Ziele diese Internet-Seite nicht hat:
- Diese Internet-Seite gibt keine Hinweise, wie man unerlaubt Waffen erwerben oder besitzen kann.
- Diese Internet-Seite nennt Ihnen keine Tricks, Schleichwege, Winkelzüge außerhalb des Waffenrechtes, sondern erklärt den Weg, Waffensammler im Rahmen des Waffengesetzes zu werden.
- Diese Internet-Seite steht nicht im Widerspruch zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Waffensachverständiger der Oberen Waffenbehörde in Rheinland-Pfalz. In dieser Tätigkeit und in meiner Nebentätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Waffensachverständiger gelten die gleichen Normen des Waffengesetzes. Haben Sie als Rheinland-pfälzischer Bürger Fragen zum Waffensammeln, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige untere Waffenbehörde.
- Meine Internet-Seite dient der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Benötigen Sie waffenrechtlichen Rat, dann wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle! Richten Sie daher bitte nur solche Fragen an mich, die das Waffensammeln betreffen.
Damit werden die Ziele meiner Internet-Seite deutlich:
- Ich erstelle Nachweis-Gutachten zur Behörden-Vorlage für angehende Waffensammler.
- Ich stehe jedem Bürger und den Gerichten im Rahmen meiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Waffensachverständiger zur Verfügung. Wegen meiner oben genannten hauptberuflichen Tätigkeit als Waffensachverständiger der Oberen Waffenbehörde von Rheinland-Pfalz kann ich meine nebenberufliche Tätigkeit nur ausserhalb Rheinland-Pfalz ausüben. Ich bitte, dies bei Anfragen zu berücksichtigen.









