Die Sammelepoche

Ein stetiger Streitpunkt war in der Vergangenheit die Festsetzung des Jahres, ab dem Waffen als „zeitgemäß“ galten und nicht Grundlage oder Kernstück einer Sammlung sein konnten. Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz sieht das etwas großzügiger und berücksichtigt treffender die historische Entwicklung als bisher. Allerdings ist eine besondere Begründung erforderlich, wenn eine Sammlung durch Waffen aus der Zeit nach dem 2. September 1945 ergänzt werden soll. Auch ist diese besondere Begründung der kulturhistorischen – einschließlich technikgeschichtlichen – Bedeutung insgesamt erforderlich, wenn eine Sammlung hauptsächlich oder überwiegend aus solchen Waffen bestehen soll.

Den Endpunkt kann eine Repetiergewehr-Sammlung im Jahr 1945 haben. Zu diesem Zeitpunkt ist der Militär-Repetierer überholt und durch Selbstladegewehre oder Waffen des Sturmgewehr-Typs ersetzt worden. Eine Rolle spielen die alten Repetierer noch in den 50er und 60er Jahren bei den Befreiungsbewegungen der Dritten Welt und bei Staatengründungen der Nachkriegszeit (z.B. Israel). In den 70er Jahren findet sich auch hier das Sturmgewehr.