Welche Waffen dürfen gesammelt werden?

Das Interesse der Sammler konzentriert sich auf Schußwaffen. Dabei unterscheidet das Waffengesetz zwischen freien Waffen und erlaubnispflichtigen Waffen:

Freie Schußwaffen:

  • Antike Schußwaffen vor dem Modelljahr 1871, sofern es sich um einschüssige Waffen handelt
  • einschüssige Vorderlader-Repliken
  • Luftdruck- und CO 2-Waffen mit einer Mündungsenergie unter 7,5 Joule, soweit es sich nicht um sogenannte Soft-Air-Waffen handelt
    (Soft-Air-Waffen mit einer Energie von mehr als 0,5 Joule oder getreue Nachbildungen von erlaubnispflichtigen Schußwaffen, wenn an diesen nicht das Zeichen „F im Fünfeck“ angebracht ist.)
  • Gas- und Schreckschußwaffen

Erlaubnispflichtige Schußwaffen:

  • Mehrschüssige Vorderlader mit Perkussionszündung
  • Metallpatronen-Waffen
    (Präzise definiert sind erlaubnispflichtige Waffen in der Anlage 1, Abschnitt 1 zum Waffengesetz. Salopp formuliert, sind alle Metallpatronenwaffen erlaubnispflichtig, wenn ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.)
  • Revolver
  • Pistolen
  • Büchsen
  • Flinten
  • Kombinationswaffen
  • Karabiner
  • Munition

Seit dem 1. April 2003 ist der Besitz von Munition erlaubnispflichtig.

Daneben gibt es noch Waffen und Munition, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) fallen sowie verbotene Waffen. Beide Bereiche sind für den Sammler tabu bzw. nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde zu erwerben! Sammelanfängern wird diese Ausnahmegenehmigung nicht erteilt.