Der „Sammelpass“ und die anderen Waffenbesitzkarten (WBK)

Der Sammelpaß ist eines von vier Erlaubnis-Dokumenten für den Waffenbesitz:

1. Waffenschein

Nur der Waffenschein berechtigt zum „Führen“ einer Waffe, d.h. zum Tragen der Waffe. Der Waffenschein wird nur Personen erlaubt, die ihn beruflich brauchen (Geldtransportfahrer). Alle anderen Waffenbesitzkarten berechtigen nur zum Waffenbesitz – zum „Ausüben der tatsächlichen Gewalt“, wie das Waffengesetz dies nennt.

2. Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen

Die gelbe WBK gilt für einläufige Einzellader-Kurzwaffen, Perkussionswaffen, Einzellader-Langwaffen sowie Repetier-Langwaffen. Die gelbe WBK berechtigt zum Erwerb der dazugehörigen Munition. Sie gilt zeitlich unbefristet. Bei Besitz der gelben WBK muss man die erste Waffe innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der WBK kaufen und eintragen lassen.

Die erworbenen Waffen sind binnen zwei Wochen zur Eintragung in die Waffenbesitzkarte bei der Waffenbehörde zu melden. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

3. Grüne Waffenbesitzkarte

In dieser Karte ist der Altbesitz registriert, der durch Amnestien in den 70er Jahren legalisiert wurde. Die grüne WBK wird für ererbte Waffen ausgestellt. Außerdem erhalten Jäger und Sportschützen für mehrschüssige Langwaffen und mehrschüssige Kurzwaffen eine grüne WBK. Jäger dürfen auf ihren Jagdschein eine beliebige Zahl von Langwaffen erwerben. Die Zahl der Kurzwaffen ist auf zwei Stück begrenzt.

Die erworbenen Waffen sind binnen zwei Wochen zur Eintragung in die Waffenbesitzkarte bei der Waffenbehörde zu melden. Für den Erwerb von Munition ist eine gesonderte Eintragung erforderlich. In der grünen WBK werden auch alle Waffen eingetragen, die Sportschützen erwerben dürfen und die nicht über die gelbe WBK ohne Einzelbedürfnisnachweis erworben werden.

In begrenzter Zahl kann der Sportschütze erwerben: insgesamt drei halbautomatischen Langwaffen und zwei mehrschüssigen Kurzwaffen.

4. Rote Waffenbesitzkarte (=“Sammelpaß“)

Ermöglicht das Waffensammeln mit einem eingetragenen Sammelthema, von dem nicht abgewichen werden darf. Die Anzahl der eingetragenen Waffen ist beliebig. Nur legal erworbene Waffen dürfen eingetragen werden.

Rote Waffenbesitzkarte (="Sammelpaß")


In die WBK werden Herkunft und Kaufdatum jeder Waffe mit genauer Bezeichnung des Kalibers, Herstellers, Modells und der Seriennummer eingetragen. Sammler-Waffenbesitzkarten enthalten außerdem Spalten für den Verbleib der Waffe, in die das Kauf- und Verkaufsdatum sowie der Name des Käufers eingetragen werden.