Der Antrag ist abgelehnt worden. Was nun?

Eine Ablehnung sollte nicht vorkommen, weil:

  1. nur geringe Möglichkeit für einen Neuantrag besteht. Die Behörde vermutet in solchen Fällen ein „unsystematisches Ansammeln“ von Waffen,
  2. der Antragsteller vor dem Antrag alle Bedingungen des Waffengesetzes erfüllen kann, auch wenn damit Mühe verbunden ist und eine anfängliche Begrenzung des Sammelzieles erforderlich sein kann. Wenngleich der Antragsteller sein Sammelziel selbst formulieren muss, so sollte es zum Leistungsumfang seines Gutachters gehören, den Sammelrahmen in den engen Grenzen des Waffenrechtes und der Behördenpraxis mit dem Antragsteller und vielleicht auch mit der Waffenbehörde abzustimmen.

Dennoch wird von manchen Behörden jeder Antrag zunächst einmal abgelehnt. Oft mit der Begründung, es liege keine kulturhistorische Bedeutung der beantragten Sammlung vor.

Was tun bei einer Ablehnung?

  • einen schriftlichen Bescheid von der Behörde erbitten. Dieser Bescheid muß die Ablehnungsgründe nennen,
  • persönlich mit dem Sachbearbeiter der Behörde reden,
  • fehlende Qualifikationen nachholen, z.B. Sachkundeprüfung, Gutachten zur kulturhistorischen Bedeutung des Sammelzieles,
  • falls gewünscht, das Sammelziel präzisieren und begrenzen, einen Sammelplan erstellen,
  • fristgerecht Widerspruch einlegen, und zwar schriftlich mit guten Argumenten gegen die einzelnen Punkte des Ablehnungsschreibens. Den Widerspruch nicht zu einer juristischen „Spiegelfechterei“ machen, bei der nur Behauptungen gegeneinanderstehen. Aus der Literatur ist exakt zu ermitteln, wann ein Waffenmodell entwickelt, patentiert oder eingeführt gewesen ist! Fünfzig Jahrgänge des Deutschen Waffen-Journals enthalten eine riesige Fülle von Informationen, Daten und Fakten zur Waffentechnik und Waffengeschichte. Eine Artikelrecherche ist online möglich: http://www.dwj.de/magazin/artikelrecherche.html

Läßt sich keine Einigung mit der Behörde erzielen, so sollte der Antragsteller juristische Hilfe beanspruchen. Rechtschutzversicherungen mindern das finanzielle Risiko.

Über den Umgang mit der Behörde gebe ich unter „Sammlung erweitern“ Ratschläge.