Der Faszination von Maschinenwaffen und Sturmgewehren sollte der Sammler nicht erliegen.
Um welche Waffen es sich handelt, kann aus der Kriegswaffenliste (als Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz) in Teil B ersehen werden.
Ganz sicher werden diese Waffen nicht Grundlage oder Basis einer Sammlung sein können, doch stellen diese Waffen für den deutschen Ordonnanzwaffensammler gewissermaßen den Endpunkt der Entwicklung dar, wenn die Sammelepoche bis 1945 reicht.
Die Rechtslage kann sich zukünftig ändern.