In jahrzehntelanger Sammeltätigkeit erwirbt der Sammler einen beachtlichen Waffenbestand. Der bisherige Sammelrahmen ist zu eng geworden, der Sammler möchte seine Sammlung erweitern. Was ist zu beachten? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Erweiterung erfolgen?
Vor einem Erweiterungsantrag sollte sich der Waffensammler einige Fragen stellen:
- Zu wieviel Prozent habe ich mein bisheriges Sammelziel ausgefüllt?
- Habe ich eventuell zu viele systemgleiche Waffen erworben, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden und deren Unterschiede ich nicht nachweisen kann?
- Habe ich Waffen erworben, die nicht zu meinem Sammelziel gehören?
- Ist mein Sammelziel vor langer Zeit viel zu breit formuliert worden?
- Habe ich bei meinem damaligen Antrag ein Gutachten zur kulturhistorischen Bedeutung der Waffenbehörde vorgelegt?
Nicht jede Waffenbehörde wird diese Fragen an den Antragsteller richten, doch ist mit einer sorgfältigen Prüfung zu rechnen. Unregelmäßigkeiten im Sammelverhalten können leicht zum Verlust der Sammelerlaubnis führen, denn bei einem Erweiterungsantrag muss der Antragsteller „Farbe bekennen“ – er muss Rechenschaft über sein bisheriges Waffensammeln ablegen und auf Fragen durch die Waffenbehörde vorbereitet sein
Woraus können bei einem Erweiterungsantrag Probleme erwachsen? Ich möchte es so formulieren:
Unwissenheit kann das wichtigste Problem sein. Der Waffenbesitzer hat zum Beispiel in den beiden Amnestien der 70er Jahre seinen Waffenbesitz angemeldet. Es ist in einzelnen Fällen eine bunte Mischung, denn mit der Beurteilung des Sammelzieles hat sich manche Behörde schwer getan. Sachkunde war anfangs auch nicht nachzuweisen. Stets hat die Behörde den Waffenerwerb abgestempelt, der Sammler war guten Glaubens, dass damit der Erwerb im gesetzlich zulässigen Rahmen liegt.
In den vergangenen Jahren hat sich das Waffengesetz wesentlich verschärft, von den Behörden wird genau hingeschaut, ob der Sammler sein Sammelgebiet einhält und ob er stetig seine Sammlung aufbaut.
Wie ist dem zu begegnen? Durch Information und Kontakt zu anderen Sammlern! Internet-Foren wie Waffen-Online dienen dem Gedankenaustausch und der schnellen Information. Sammler-Stammtische sind hervorragende Informations-Börsen. Nicht zuletzt sollte der Rat der Waffenbehörde eingeholt werden.
Fehlende Einsicht ist ein Stolperstein! Jahrelang hat der Sammler Waffen erworben, nun kritisiert die Behörde seinen Erwerb. Der Sammler ist erbittert und schreibt Briefe, die nicht gerechtfertigt sind. Sachbearbeiter sind nicht für die Gesetze verantwortlich, sind aber verpflichtet, diese zu vollziehen. Daher: redlich, ehrlich und einsichtig bleiben – auch wenn der Kamm schwillt! Die Waffenbehörde wird davon erfahren, wenn Sie in einem Internetform anonym vom Leder ziehen, die Folge wird eine sehr, sehr sorgfältige Prüfung Ihres Antrages sein.
Zusammenfassend kann gesagt werden:
- Eine Waffensammlung kann nur dann erweitert werden, wenn das bisherige Sammelziel zum überwiegenden Teil ausgefüllt ist;
- Auch zur Erweiterung einer Sammlung ist ein Sachverständigengutachten der Behörde vorzulegen;
- Sammelzielfremde Waffen müssen nötigenfalls an Berechtigte abgegeben werden;
- Die Aufbewahrung der Sammlung muss in der gesetzlich geforderten Weise erfolgen;
- Auch bei einer Erweiterung der Sammlung wird der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse nachweisen müssen.