Sachkunde-Prüfungsfragen und Antworten

Vorbemerkung: Die Prüfung zum Nachweis der Sachkunde nach § 7 WaffG umfasst die in den §§ 1,2 und in der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) aufgeführten waffenrechtlichen und waffentechnischen Kenntnisse. Nach § 1 der AWaffV sind Kenntnisse nur für die Schusswaffen- und Munitionsarten nachzuweisen, für welche die Erlaubnis beantragt worden ist.

Aus dem folgenden Fragenkatalog dürfen deshalb nur solche Fragen gestellt werden, die sich auf die beantragte Schusswaffen- oder Munitionsart beziehen oder damit im Zusammenhang stehen. Dabei sollten dem Prüfling nicht alle aufgeführten Fragen gestellt, sondern eine Auswahl getroffen werden, die den beabsichtigten Umgang mit der Schusswaffe und die in der Prüfung festgestellten Vorkenntnisse des Prüflings berücksichtigt. Die nachstehenden Prüfungsfragen sollen lediglich einen Anhalt geben, welche Kenntnisse verlangt werden können. Es sind durchaus auch andere Fragen denkbar, die zum Stoffinhalt der Waffensachkundeprüfung gehören.


Praktische Prüfung

Bei der Prüfung werden dem Prüfling Waffen- und Munitionsarten vorgelegt. Der Prüfling soll zeigen, wie man sich überzeugt, ob die Waffe geladen ist, wo die Kennzeichnungen angebracht sind und was sie bedeuten – Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Herstellernummer und Beschusszeichen -; wie die Waffe geladen und entladen wird.

Bei der Munition soll die Bedeutung der auf dem einzelnen Stück und auf der kleinsten Verpackungseinheit angebrachten Kennzeichnung erklärt werden. Lose Munition muss waffenrechtlich zugeordnet werden und bezeichnet werden.